Der Elternverein ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne des Vereinsgesetzes. Er übt seine Tätigkeit auf privatrechtlicher Tätigkeit aus, d.h. er ist nicht weisungsgebunden. Alle Elternvereine sind in den Landes- und Dachverbänden zusammengeschlossen.
Wenn es um Anschaffungen von Unterrichtsmitteln und anderen Dingen geht, die der Schulerhalter nicht leisten kann, dann ist der Elternverein unverzichtbar. Einige Beispiele: Bücher, PC Material, Mitfinanzierung div. Ausflüge etc.
Ein weiterer Aufgabenpunkt ist die Interessen der Eltern zu vertreten und Fragen zu klären, die mit dem Schulbesuch der Kinder in Zusammenhang stehen.
Auch bei der Organisation von Festen und Aktionen ist der Elternverein ein wichtiger Partner für die Schule.
Ansprechpartnerin: Petra Schallhart (Obfrau) seit 19.9.2023