Stunden und Pausen:
1.Stunde: 08:00 – 08:50 Uhr
2.Stunde: 08:55 – 09:45 Uhr
3.Stunde: 10:00 – 10:50 Uhr
4.Stunde: 10:55 – 11:45 Uhr
5.Stunde: 11:55 – 12:45 Uhr
6.Stunde: 12:55 – 13:45 Uhr
Sprechstunden:
Für Gespräche ist es günstig, einen Termin zu vereinbaren, um dafür ausreichend Zeit zur Verfügung zu haben. Gespräche während der Aufsichts- und Unterrichtszeit sind zu vermeiden.
Einlass in die Schule:
Einlass in das Schulgebäude ist um 07:45 Uhr. Vor dieser Zeit gibt es keine Beaufsichtigung! Ab 08:00 Uhr ist das Schulgebäude versperrt.
Folgende Grundregeln gelten in der Schule:
Bei dieser Auflistung handelt es sich nicht um eine vollständige Hausordnung. Regeln und Verhalten in der Schule werde laufend mit den Schüler*innen besprochen.
- Einlass der Schüler*innen in das Schulhaus, Beginn der Aufsichtspflicht: 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn
- Entlassung der Schüler*innen, Ende der Aufsichtspflicht: Unmittelbar nach dem Unterrichtsende. Die Aufsichtspflicht endet mit dem Verlassen des Schulgebäudes (Eingangstür)
- Die Eingangstür bleibt während der Unterrichtszeit verschlossen. Der Fluchtweg ist dadurch nicht beeinträchtigt.
- Schulfremden Personen ist das Betreten des Schulgebäudes und der Liegenschaft ohne Zustimmung einer berechtigten Person (z.B. Lehrkraft) während des Unterrichts untersagt.
- Bei Erkrankung eines Kindes sollte eine Verständigung (vor Unterrichtsbeginn) erfolgen.
- Jede Entschuldigung muss eine entsprechende Begründung enthalten (Erkrankung, notwendige Erholungsaufenthalte, familiäre Angelegenheiten…).
- Freistellungen vom Unterricht erfolgen durch die Schulleitung bzw. Klassenlehrerin nur in begründeten Fällen!
- Bei längerer Erkrankung kann von der Schule ein ärztliches Attest eingefordert werden.
- Störung des Unterrichtes: Eine Störung des Unterrichtes sollte nach Möglichkeit vermieden werden.
- Für längere Aussprachen mit einer Lehrperson soll die Sprechstunde genutzt werden. Die Zeit vor dem Unterrichtsbeginn ist dafür nicht geeignet (Aufsicht, Vorbereitung,…).
- In schulischen Angelegenheiten sollte von allen Beteiligten eine entsprechende Gesprächsform eingehalten werden.
- Aufgaben der Eltern: Die Schultasche der Kinder sollte täglich kontrolliert werden. Mitteilungsheft, Unterschriften, Hausaufgaben, Beachtung des Stundenplanes (BSP, WE,…)
- Die Verwendung von Handys und Smart Watches ist Schüler*innen nicht gestattet.
- Für Bewegung und Sport gelten die Richtlinien des Bildungsministeriums und der Bildungsdirektion:
- Schmuck ist abzulegen oder abzukleben.
- Geeignete Sportbekleidung ist zu tragen.
- Brillenträger haben die Brille abzulegen, außer es handelt sich um nicht splitterbares Material.
- Die Teilnahme ist grundsätzlich verpflichtend.